Leitlinien für die Hospizarbeit

1. Im Mittelpunkt der Hospizarbeit stehen der sterbende Mensch und seine Angehörigen. Die Hospizarbeit richtet sich bei ihrer Hilfe und ihrer Organisation in erster Linie nach den Bedürfnissen und Rechten der Sterbenden und ihrer Angehörigen und Freunde.

2. Die Hospizbewegung hat das menschliche Leben in seiner Ganzheit im Blick. Auch die letzte Lebensphase gehört zum Leben und hat eine eigene Würde.

3. Die Hospizarbeit zielt vor allem auf Fürsorge und lindernde Hilfe in der letzten Lebensphase (dies beinhaltet keine speziellen pflegerischen oder medizinischen Handlungen). Der Grundgedanke ist lebensbejahend und schließt aktive Sterbehilfe aus.

4. Das vorrangige Ziel der Hospizarbeit ist Sterbebegleitung in der häuslichen Umgebung. Wenn es aber erforderlich ist, werden Menschen auch in stationären Einrichtungen begleitet.

5. Der Hospizverein kooperiert mit anderen Menschen die Sterbende begleiten, z. B. Pflegedienste, Ärzte und Geistliche.

6. Das Hospiz ist offen für Netzwerkarbeit mit anderen Organisationen, die ähnliche Ziele vertreten (z.B. Palliativstationen, Altenheime usw.).

7. Der Hospizverein hilft den Menschen in ihrer letzten Lebensphase, unabhängig von seiner Herkunft, Religion und Weltanschauung.

8. Der Hospizverein nimmt gegebenenfalls Stellung zu gesellschaftspolitischen Fragen im Blick auf Tod und Sterben.

9. Der Vorstand ist für die Arbeit des Hospizes maßgeblich verantwortlich. Er unterstützt und begleitet die ehrenamtlich Mitarbeitenden in ihrer Tätigkeit und sorgt dafür, dass die Leitlinien geachtet werden.

Leitlinien für die Mitarbeit in der Sterbebegleitung

1. Der Dienst Ehrenamtlicher gehört als wesentlicher Bestandteil zur Hospizarbeit. Für die Mitarbeit benötigen sie eine sorgfältige Ausbildung.

2. Die Teilnahme an den regelmäßigen Treffen und Fortbildungen sind für die Mitarbeitenden verbindlich.

3. Die Mitarbeitenden sollten sich als Teil eines multidisziplinären Teams von Ärzten, Pflegekräften, Geistlichen, Psychologen u. a. verstehen und in ihrem eigenen Kompetenzbereich bleiben (z. B. keine spezielle Pflege übernehmen). Sie sollten deshalb ihre eigenen Fähigkeiten und Grenzen kennen und achten.

4. Die Mitarbeitenden bringen einander Wertschätzung entgegen in ihren unterschiedlichen Fähigkeiten und respektieren einander in ihren persönlichen Weltanschauungen. Gegensätzliche Meinungen im Team werden mit Achtung und Respekt diskutiert.

5. Wer in der Öffentlichkeit Aussagen macht, die den Grundsätzen des Hospiz widersprechen oder den Ruf des Vereins schädigen, kann vom Verein ausgeschlossen werden. Ebenso wer die Würde und Selbstbestimmung des Sterbenden nicht achtet, kann der Mitarbeit enthoben werden. Der Mitarbeitende hat das Recht, vor seinem Ausschluss vom Vorstand angehört zu werden.

6. Die Mitarbeitenden sind in ihrer Tätigkeit den Grundsätzen der Hospizarbeit verpflichtet.

7. Persönliche Zweifel und Probleme der Mitarbeitenden sollten Raum in der Seelsorge oder in der Supervision bekommen. Mitarbeitende sollten sich diese Unterstützung holen, wenn sie Hilfe brauchen. Nur wer gut genug für sich selbst sorgt, kann auch für andere Sorge tragen.

8. Mitarbeitende des Hospizvereins unterliegen der Schweigepflicht. Entlastung bei schwierigen Situationen kann in der Supervision geschehen und in Einzelgesprächen innerhalb der Aktivengruppe.